Die Beantragung eines Bauvorbescheides für das seit Jahrzehnten unbebaute Grundstück entspricht noch nicht einem Bauantrag. Sie dient dazu, generell zu prüfen, ob ein bestimmtes Vorhaben auf diesem Grundstück überhaupt statthaft wäre. Inzwischen wurde festgestellt, dass der Bau eines Hotels hier prinzipiell rechtlich möglich ist. Das bestätigte auch der zuständige Baustadtrat, Florian Schmidt. Er informierte jedoch auch, dass das Amt den Bauvorbescheid abgelehnt hat. Damit ist jedoch das Vorhaben noch nicht vom Tisch. Vermutlich werden die Eigentümer erneut einen Bauvorbescheid beantragen und dafür das Projekt lediglich modifizieren.
Ein weiteres Hotel in der Gegend mit 107 Zimmern (8. Geschosse, Höhe 23 m, im Erdgeschoss Ladenflächen z.B. für eine Bäckerei), sorgt unter Anwohner*innen in der Oranien- und der Manteuffelstraße für Unruhe. Während allerorten bezahlbarer Wohnraum fehle, eine weitere Beherbergungsstätte zu errichten, erscheine unsinnig, so ihre Argumentation. Ähnlich lautet es in einem gemeinsamen BVV-Antrag von Grünen und Linken vom 21.11.2023 (DS/0924/VI): “Gerade die Anwohner*innen aus der Oranienstraße/Manteuffelstraße leiden seit Jahren an dem hohen Verkehrsaufkommen, an Lärmbelästigung und den Auswirkungen des steigenden Tourismus. Nicht nur das Luxushotel am Oranienplatz (Orania), auch weitere Beherbergungsstätten in direkter Nachbarschaft sorgen für ein hohes Tourismusaufkommen in dem – durch die direkte Lage an einem Verkehrsknotenpunkt – bereits stark frequentierten Gebiet. Die Situation der Gewerbemietenden hat sich durch die anhaltende Gentrifizierung stark verändert, Buchhandlungen und Spätis werden zu Gunsten von hochpreisigem Gewerbe verdrängt.”
Das Bezirksamt wird in dem BVV-Antrag aufgefordert zu prüfen, “ob aufgrund der Lärmbelastung am Standort Ausgleichsmaßnahmen zur Befreiung vom Baunutzungsplan eingehalten werden und ob das Vorkaufsrecht nach §25, Absatz, Nummer 3 in Kooperation mit dem Senat zur Anwendung kommen kann.” Außerdem wird das Bezirksamt darin aufgefordert, “Gespräche mit der Eigentümergesellschaft und/oder Kaufinteressenten über eventuelle Alternativnutzungen (z.B. bezahlbares Wohnen, Atelierstandort, Werkstätten, Büros für NGOs/Ökozentrum, Urban Gardening) zu initiieren und sich gegen die Errichtung einer Beherbergungsstätte einzusetzen.”
Bewohner*innen haben sich inzwischen zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen das Bauvorhaben anzugehen, und planen dafür einen Einwohner*innenantrag an das Bezirksamt zu stellen.